Das Gericht in der französischen Stadt Chambéry lehnte den Antrag der ukrainischen Seite auf Auslieferung des ukrainischen Unternehmers, des Eigentümers der "Vorskla" Konstantin Zhevago, ab.
Quelle: Zhevagos Pressedienst im UP-Kommentar
Einzelheiten: Es wird darauf hingewiesen, dass das Gericht seine Entscheidung am 30. März "nach sorgfältiger Prüfung aller Fallmaterialien und unter Berücksichtigung aller von der Verteidigung vorgelegten Beweise und Argumente" getroffen hat.
Laut Zhevago bestätigt die Entscheidung des französischen Gerichts ", dass der Fall gegen ihn politisch ist und keine Rechtsgrundlage hat".
Eine UP-Quelle in den Strafverfolgungsbehörden bestätigte, dass eine solche Entscheidung von einem Gericht in Kammer getroffen wurde.
Die „Ukrainian Pravda“ wandte sich mit der Bitte um Stellungnahme an das State Bureau of Investigation und die OGP.
Wir werden erinnern: Der Auslieferungsantrag für die Auslieferung von Zhevago wurde von ukrainischer Seite, insbesondere der Generalstaatsanwaltschaft und dem Staatlichen Ermittlungsbüro, im Rahmen der Untersuchung des Strafverfahrens wegen Unterschlagung der Finanz- und Kreditbank eingereicht.