Offizielle Erklärung von UAF zur Situation bei Dnipro-1

2024-07-18 16:01 Der ukrainische Fußballverband, unterzeichnet von UAF-Generalsekretär Ihor Hryshchenko, hat einen Brief an den Präsidenten der OPFKU ... Offizielle Erklärung von UAF zur Situation bei Dnipro-1
18.07.2024, 16:01

Der ukrainische Fußballverband, unterzeichnet von UAF-Generalsekretär Ihor Hryshchenko, hat einen Brief an den Präsidenten der OPFKU Premier League Yevhen Dykyi bezüglich der Situation beim SC Dnipro-1 (Dnipro) geschickt.

Haus des Fußballs

"Sehr geehrter Yevhenii Serhiiovych!

In Beantwortung Ihres Schreibens vom 16.07.2024 Nr. 438 bezüglich der Situation mit dem SC Dnipro-1 (Dnipro) in der Saison 2024/2025 möchten wir Sie über Folgendes informieren.

Gemäß der Vereinbarung zwischen der UAF und der UPL über die Organisation und Durchführung der gesamtukrainischen Fußballwettbewerbe zwischen den Mannschaften der UPL-Vereine hat die UAF der UPL die Befugnis übertragen, Fußballwettbewerbe zwischen den Mannschaften der UPL-Vereine, insbesondere die ukrainische Meisterschaft, zu organisieren und durchzuführen. Zu den Rechten und Pflichten, die der UPL übertragen wurden, gehören die direkte Organisation, Durchführung und das operative Management von Wettbewerben sowie die Bewerbung (Zulassung) von Mannschaften zur Teilnahme an UPL-Wettbewerben.

Aus Ihrem Schreiben geht hervor, dass der SC Dnipro-1 (Dnipro) die Bestimmungen des UPL-Wettbewerbsreglements in Bezug auf die Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme am Wettbewerb und die Zahlung eines Teils der jährlichen Bewerbungsgebühr für die Saison 2024/2025, die von der UPL-Generalversammlung genehmigt wurde, nicht innerhalb der von der UPL-Direktion festgelegten Fristen erfüllt hat. In Ihrem Schreiben heißt es außerdem, dass dem Verein das Recht entzogen wird, neue Spieler zu registrieren, und dass er auf Schreiben der UPL mit Anfragen zur Situation des Vereins nicht antwortet.

Ihrem Schreiben zufolge haben die Vereine nach der Analyse dieser Informationen die Vorlage der Angelegenheit bei der UAF veranlasst, damit diese die entsprechenden verfahrenstechnischen Maßnahmen zum Widerruf der Bescheinigung über die Zulassung des SC Dnipro-1 (Dnipro) zu den UPL-Vereinswettbewerben für die Saison 2024/2025 prüft.

In Anbetracht dessen möchten wir Sie über Folgendes informieren.

Der SC Dnipro-1 (Dnipro) hat als Antragsteller für ein UAF-Zertifikat und eine UEFA-Lizenz in Übereinstimmung mit dem Verfahren und dem Hauptprozess der Zertifizierung (Lizenzierung) der UAF alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt, um die Einhaltung der Mindestanforderungen in Bezug auf die rechtlichen, sportlichen, infrastrukturellen, personellen, administrativen und finanziellen Kriterien sowie die Kriterien der sozialen Verantwortung im Fußball nachzuweisen, einschließlich zusätzlicher Informationen für das Entscheidungsgremium, um eine gründliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Einhaltung der Kriterien des Reglements durch den Klub zu treffen.

Es ist erwähnenswert, dass der SC Dnipro-1 (Dnipro) zum Zeitpunkt der Entscheidung das Vorhandensein von überfälligen Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Fußballspielern/Vereinen aufgrund von vertraglichen (Transfer-)Verpflichtungen erklärte, die dadurch entstanden, dass er nicht in der Lage war, von den anderen Parteien der Transfervereinbarungen alle erforderlichen Dokumente zu erhalten, um Zahlungen in ausländischer Währung in Übereinstimmung mit der ukrainischen Gesetzgebung nach Kriegsrecht zu leisten. Die Richtigkeit dieser Angaben wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über den Jahresabschluss für das Jahr 2023 bestätigt.

Darüber hinaus informierte der SC Dnipro-1 (Dnipro) die UEFA unter Berücksichtigung der Anforderungen des Klubmonitorings systematisch über den aktuellen Stand der Verpflichtungen des Klubs und der Schwierigkeiten mit internationalen Zahlungen - Währungsbeschränkungen aufgrund des Kriegsrechts.

Darüber hinaus teilte der SC Dnipro-1 (Dnipro) mit Schreiben vom 03.06.2024 mit, dass er in der Lage sei, seine Aktivitäten im Zusammenhang mit der Teilnahme an Klubfußballwettbewerben in der Saison 2024/2025 fortzusetzen, und dass er sich nicht in einem Insolvenzverfahren befinde und weder die Absicht noch die Notwendigkeit habe, seine satzungsgemäßen Aktivitäten zu beenden, einschließlich des Ausbleibens bedeutender wirtschaftlicher Ereignisse, die sich negativ auf die Solvenz des Klubs im Rahmen des laufenden Spielbetriebs auswirken könnten, sowie anderer Informationen über die Fähigkeit des Klubs, seinen Verpflichtungen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften nachzukommen.

Bis heute hat die UAF weder vom SC Dnipro-1 (Dnipro) noch von der UEFA Anfragen zu Ereignissen erhalten, die nach der Einreichung der Zertifizierungs-/Lizenzierungsunterlagen eingetreten sind und die eine wesentliche Änderung gegenüber den zuvor vorgelegten Informationen oder einen Zustand von großer wirtschaftlicher Bedeutung darstellen könnten. Wir teilen Ihnen auch mit, dass die Tatsache, dass ein Verbot der Registrierung neuer Fußballspieler besteht, keinen Verstoß darstellt und daher kein möglicher Grund für die Verweigerung oder den Entzug eines Zertifikats zu sein scheint. Darüber hinaus möchten wir Ihnen mitteilen, dass der SC Dnipro-1 (Dnipro) laut der UAF-Informations- und Analysedatenbank bis heute eine ausreichende Anzahl von Spielern für die Teilnahme am Wettbewerb registriert hat.

In Anbetracht der Informationen, die der UAF zur Verfügung stehen und die Sie in Ihrem Schreiben erhalten haben, teilen wir Ihnen mit, dass es derzeit keinen Grund gibt, den Widerruf der Zulassungsbescheinigung des SC Dnipro-1 (Dnipro) für die UPL-Vereinswettbewerbe der Saison 2024/2025 in Betracht zu ziehen.

Stattdessen möchten wir Sie auf die Notwendigkeit hinweisen, die Verpflichtungen zu erfüllen, die der UPL im Rahmen der oben genannten Vereinbarung über die Organisation und Durchführung der gesamtukrainischen Fußballwettbewerbe zwischen den Mannschaften der UPL-Vereine übertragen wurden.

Gemäß Artikel 10 Teil 3 der Charta der OPFKU Premier League kann ein Teilnehmer aus der UPL ausgeschlossen werden, wenn er in erheblichem Maße gegen die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Normen und Beschlüsse der UPL, der UAF, der UEFA und der FIFA verstößt, einschließlich der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Pflichten oder finanziellen Verpflichtungen (einschließlich der Beiträge und anderer Zahlungen in der von der Generalversammlung festgelegten Art und Weise und Höhe), oder wenn er das Funktionieren der UPL und ihrer Teilnehmer durch sein Handeln oder Nichthandeln behindert.

In Anbetracht der obigen Ausführungen möchten wir Sie darüber informieren, dass die Frage der Bewerbung (Zulassung) von Mannschaften zur Teilnahme am Wettbewerb und die Erneuerung der Mitgliedschaft in den UPL-Wettbewerben in die ausschließliche Zuständigkeit der UPL fällt. Daher bitten wir Sie, weitere Entscheidungen in dieser Angelegenheit im Rahmen der Zuständigkeit der UPL zu treffen, wie dies in der UPL-Satzung, der Vereinbarung über die Organisation und Durchführung der gesamtukrainischen Fußballwettbewerbe zwischen den Mannschaften der UPL-Vereine und den Wettbewerbsbestimmungen vorgesehen ist", heißt es in dem Schreiben.

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