Offizielle Entscheidung des UAF-Exekutivkomitees: Die Mannschaft, die Dnipro-1 in der UPL ersetzen wird, wird im Rahmen des Über

2024-07-22 15:02 Am 22. Juli traf sich das UAF-Exekutivkomitee im Fußballhaus, um zu entscheiden, wie die Mannschaft, die ... Offizielle Entscheidung des UAF-Exekutivkomitees: Die Mannschaft, die Dnipro-1 in der UPL ersetzen wird, wird im Rahmen des Über
22.07.2024, 15:02

Am 22. Juli traf sich das UAF-Exekutivkomitee im Fußballhaus, um zu entscheiden, wie die Mannschaft, die Dnipro-1 in der UPL ersetzen wird, bestimmt wird.

Foto: UAF-Pressedienst

Es sei daran erinnert, dass am 19. Juli die Generalversammlung der Mitglieder der ukrainischen Premier League stattfand, die das Schreiben von Dnipro-1 (Dnipro) über den Rückzug aus dem Wettbewerb in der Saison 2024/2025 prüfte und seinem Antrag stattgab.

Es sei darauf hingewiesen, dass das Reglement keinen Fall vorsieht, in dem sich eine Mannschaft unmittelbar vor Saisonbeginn aus dem Wettbewerb zurückzieht.

Daher hat der Exekutivausschuss der UAF auf der Grundlage eines Vorschlags der UPL, der die sportlichen Kriterien in dieser Situation am besten erfüllt, beschlossen, dass die Mannschaft, die Dnipro-1 in der UPL ersetzen wird, in einem Übergangsturnier mit vier Vereinen (Minaj, Metalist 1925, Livyi Bereh und Epicentr) ermittelt wird, dessen Sieger in der Saison 2024/2025 in der UPL spielen wird.

Das Turnier besteht aus Halbfinalspielen und dem Finale, das am 26. und 30. Juli ausgetragen wird. Die Zusammensetzung der Halbfinalpaarungen wird durch eine Blindauslosung bestimmt. Steht der Sieger nicht in der regulären Spielzeit fest, folgt unmittelbar ein Elfmeterschießen nach dem Spiel. Mit der Organisation der Spiele ist die UPL betraut, die von Vertretern der PFL unterstützt wird. Die Auslosung der Halbfinalpaarungen wird heute, am 22. Juli, von der UPL vorgenommen.

Was den Antrag von Dnipro-1 auf Beibehaltung seines Profistatus betrifft, so muss der Verein bei der PFL einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Liga stellen und erhält im Falle einer positiven Entscheidung das Recht, in dieser Saison nicht an den Wettbewerben teilzunehmen, wobei die Möglichkeit besteht, in der nächsten Saison zu den PFL-Wettbewerben zurückzukehren, sofern die entsprechende Bescheinigung vorliegt.

Es sei darauf hingewiesen, dass der Exekutivausschuss der UAF auch dem Grundsatz zugestimmt hat, dass die Mannschaften, die in der UPL den letzten und vorletzten Platz belegt haben, in der nächsten Saison im Falle einer ähnlichen Situation keinen Anspruch auf die Beibehaltung ihrer Registrierung in der Eliteliga erheben können. Dieses Recht wird den Vereinen zugestanden, die an den Übergangsspielen teilgenommen haben. Die entsprechenden Änderungen des Reglements sollen in Kürze erfolgen.

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