Das Exekutivkomitee des Ukrainischen Fußballverbandes hat eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Arbeit der Kammer zur Be

2024-09-18 13:46 Bei einer Sitzung des Exekutivkomitees des Ukrainischen Fußballverbands am 2. September im Fußballhaus wurde eine Reihe ... Das Exekutivkomitee des Ukrainischen Fußballverbandes hat eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Arbeit der Kammer zur Be
18.09.2024, 13:46

Bei einer Sitzung des Exekutivkomitees des Ukrainischen Fußballverbands am 2. September im Fußballhaus wurde eine Reihe von Beschlüssen bezüglich der Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten des UAF gefasst:

Foto: uaf.ua

1. Die neue Version der Regeln der Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten des Ukrainischen Fußballverbandes wurde genehmigt.

2. Die Höhe der obligatorischen Geldeinlage für die Erstellung der vollständigen Form der Entscheidung der UAF-Streitbeilegungskammer wurde in folgenden Beträgen festgelegt:

- in Streitfällen, bei denen der Gesamtwert der Forderungen (ohne die jährlichen Zinsen nach der Entscheidung) 5.000.000 (fünf Millionen) 00 Kopeken nicht übersteigt oder gleich ist

- für natürliche Personen - UAH 15.000 (fünfzehntausend) 00 Kopeken;

- für juristische Personen - UAH 30.000 (dreißigtausend) 00 Kopeken;

- bei Streitigkeiten, bei denen der Gesamtwert der Forderungen (ohne Berücksichtigung der jährlichen Zinsen nach dem Schiedsspruch) 5.000.000,00 UAH übersteigt - in Höhe von 50.000,00 UAH. 00 Kopeken.

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3 RB Leipzig 15 29
4 Bayer Leverkusen 16 29
5 VfB Stuttgart 16 29
6 1899 Hoffenheim 15 27
7 Eintracht Frankfurt 16 26
8 SC Freiburg 16 23
9 Union Berlin 16 22
10 FC Koln 16 17
11 Werder Bremen 15 17
12 Borussia Monchengladbach 15 16
13 Hamburger SV 16 16
14 VfL Wolfsburg 15 15
15 FC Augsburg 15 14
16 FC St. Pauli 15 12
17 FC Heidenheim 16 12
18 FSV Mainz 05 16 9
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