Warum wehrpflichtige Bauarbeiter nicht ins Ausland arbeiten können, während es für Fußballspieler möglich ist: erklärt ein Sport

2025-02-14 11:26 Der Sportrechtsanwalt Ilja Skoropashkin sprach über die Einzelheiten der Ausreise von Ukrainern ins Ausland und was ... Warum wehrpflichtige Bauarbeiter nicht ins Ausland arbeiten können, während es für Fußballspieler möglich ist: erklärt ein Sport
14.02.2025, 11:26

Der Sportrechtsanwalt Ilja Skoropashkin sprach über die Einzelheiten der Ausreise von Ukrainern ins Ausland und was Fußballspieler von hypothetischen Bauarbeitern unterscheidet.

Ilja Skoropashkin

— Herr Ilja, warum können wehrpflichtige Bauarbeiter nicht ins Ausland arbeiten, während wehrpflichtige Fußballspieler können?

— Bauarbeiter fallen nicht unter eine der Kategorien, die während des Kriegsrechts die Grenzüberquerung erlaubt. Im Gegensatz dazu dürfen Sportler zum Zweck der Teilnahme an Wettkämpfen, die im Ausland stattfinden, mit speziellen Genehmigungen des Ministeriums für Jugend und Sport oder persönlich des Ministers ausreisen.

— Wie wird das gesetzlich geregelt?

— Die Grenzüberquerung während des Kriegsrechts wird durch die Regeln für die Grenzüberquerung der Bürger der Ukraine geregelt, die durch die Verordnung des Kabinetts der Ministerien der Ukraine vom 27.01.1995 Nr. 57 genehmigt wurden. Diese Regeln bestimmen die Kategorien von Personen, die während der Einführung des rechtlichen Regimes des Kriegsrechts ausreisen dürfen.

Absatz 2−11 dieser Verordnung sieht ausdrücklich vor, dass Sportler, die ordnungsgemäß in die Nationalmannschaften der Ukraine in olympischen, nichtolympischen Sportarten sowie Sportarten für Menschen mit Behinderungen aufgenommen wurden, sowie Sportler, die Teil der Mannschaften der besten Vereinsligen in den Spielsportarten sind, das Recht auf Ausreise zur Teilnahme an Sportveranstaltungen haben, wobei es sich um Wettbewerbe oder Trainingslager handelt.

— Warum wird die Disqualifikation der Karatekämpfer Pilipuyk nicht auf Fußballspieler angewendet?

— Die Situation mit den Pilipuyks ist anders. Erstens. Die Entscheidung über die Disqualifikation eines Sportlers im Falle seines Nichteintritts nach Ablauf der Frist der Sportveranstaltung wird von der Sportföderation getroffen. Im Falle der Pilipuyks wurde die Entscheidung über ihre Disqualifikation von der Föderation für Karate der Ukraine getroffen. Diese Sportler wurden bereits vor ihrer Ausreise von der Föderation über die Verantwortung und möglichen Folgen im Falle ihrer Nicht-Rückkehr informiert.

Zweitens. Wenn Sportler als Mitglieder der Nationalmannschaft oder als unabhängige Sportler auf Antrag der Sportföderation und mit Genehmigung des Ministeriums für Jugend und Sport zur Teilnahme an einer bestimmten Sportveranstaltung, die einen klar definierten Zeitraum hat, ausreisen, müssen sie nach Ablauf dieser Veranstaltung zurückkehren. Außer in Fällen, in denen nach Ablauf dieser Frist bei diesen Sportlern andere gesetzliche Gründe für einen verlängerten Aufenthalt im Ausland mit Genehmigung des Ministeriums für Jugend und Sport oder persönlich des Ministers für Jugend und Sport der Ukraine entstanden sind.

Daher war die Nicht-Rückkehr der Pilipuyks in die Ukraine nach Abschluss der Veranstaltung ein Verstoß gegen die Bedingungen der Ausreise, da die Genehmigung für den Aufenthalt im Ausland nur auf diese Veranstaltung beschränkt war und nicht verlängert werden konnte unter der Bedingung „ihre Aufnahme in die Mannschaften der besten Vereinsligen in den Spielsportarten“, wie in den Regeln für die Grenzüberquerung angegeben.

Das heißt, der entscheidende Punkt ist das Vorhandensein oder Fehlen eines rechtlichen Grundes, der die Aufnahme des Sportlers in die Mannschaften der besten Vereinsligen in den Spielsportarten ist.

— Können Sie Parallelen zu Fußballspielern ziehen?

— Auch andere Aspekte werden berücksichtigt: finanzielle, wirtschaftliche, imagebezogene und reputationspolitische Faktoren des Staates.

Zum Beispiel, wenn ein ukrainischer Fußballverein, der selbstständig, mit eigenen Mitteln, einen qualifizierten Spieler vorbereitet hat und dessen kostenpflichtigen Transfer zu einer europäischen Top-Liga durchführt, wodurch er Geld für diesen Transfer erhält und eine erhebliche Summe Steuern aus diesem Transfer in das staatliche Budget zahlt – das wird als positiver Faktor berücksichtigt.

Wenn jedoch ein Mitglied der Nationalmannschaft, für dessen Sportvorbereitung und Teilnahme an Wettbewerben der Staat Geld ausgegeben hat, ihm Gehalt oder Stipendien gezahlt hat, unangemeldet und ohne entsprechende Genehmigungen im Ausland bleibt – das stellt einen Verlust für den Staat dar. Solche Entscheidungen werden vom Sportler selbstständig und ohne Rücksprache mit offiziellen Strukturen getroffen. Tatsächlich bricht der Sportler die Zusammenarbeit mit der Föderation, der Nationalmannschaft und seinem Verein ohne entsprechende Abstimmungen ab.

— Nennen Sie Beispiele.

— Ein Beispiel in diesem Fall ist die Situation mit dem Wechsel des Athleten Kovtun und dem Versuch des Wechsels der sportlichen Staatsbürgerschaft von der Ukraine nach Kroatien.

Einige Fälle im Fußball waren auch von eigenmächtigen Rückkehrungen von Sportlern ohne entsprechende rechtliche Grundlagen begleitet und hatten ebenfalls negative Folgen für sie. Zum Beispiel die Spieler von „Schachtar“ Rasputko, Gadzhiyev und Krapytzov von „Dnipro-1“, Trainer von „Tschornomorets“ Kasjankenko und viele andere.

— Sollten UAF und das Ministerium für Jugend und Sport auf die Fälle wie die von Zubkov und Sikan reagieren?

— Wenn ein Fußballspieler mit dem Team ins Ausland zu Trainingslagern gereist ist und einen Vertrag mit einem ausländischen Verein im Rahmen der bestehenden nationalen und internationalen Regeln unterzeichnet hat, die dem Sportler die weitere Teilnahme an Top-Wettbewerben ohne Verstöße und den Wechsel der sportlichen Staatsbürgerschaft erlauben, liegt kein Verstoß vor.

Andrij Piskun

Bundesliga
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5 1899 Hoffenheim 27 50
6 Bayer Leverkusen 27 46
7 Eintracht Frankfurt 27 38
8 SC Freiburg 27 37
9 FC Augsburg 27 31
10 Union Berlin 27 31
11 FSV Mainz 05 27 30
12 Hamburger SV 27 30
13 Borussia Monchengladbach 27 29
14 Werder Bremen 27 28
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