"Veres wandte sich an die UAF mit einem Vorschlag zur Änderung der Fristen für die Beantragung der Nutzung des VAR-Systems

"Veres wandte sich an den ukrainischen Fußballverband und die ukrainische Premier League mit dem Vorschlag, das Reglement für den Einsatz des VAR-Systems zu ändern und die Frist für die Beantragung des Einsatzes des Systems bei einem bestimmten Spiel von 14 auf 7 Tage zu verkürzen.

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- Nach dem ukrainischen Meisterschaftsspiel gegen Vorskla Poltava, bei dem ein Tor erzielt wurde, nachdem der Ball das Spielfeld verlassen hatte, erwog der Verein ernsthaft, den Einsatz des Videowiederholungssystems zu beantragen. Dabei wurde uns klar, dass wir aus rein verfahrenstechnischen Gründen nicht immer von unserem Recht Gebrauch machen konnten, einen solchen Antrag zu stellen.

Laut Reglement muss ein Verein spätestens 14 Tage vor dem Spiel einen entsprechenden Antrag bei der UPL stellen, um ein Spiel mit dem VAR-System austragen zu können. Und hier ergibt sich eine objektive Schwierigkeit: Manchmal kann ein Antrag aus rein technischen Gründen nicht innerhalb dieser Fristen eingereicht werden. Das Reglement enthält den Begriff des Basistages - "der im Wettkampfkalender festgelegte Haupttag der Tour". Gemäß Artikel 9, Absatz 11, werden "die Daten und die Uhrzeit der Spiele von der Direktion spätestens 12 Tage vor dem Haupttag der Tournee festgelegt". Dies führt zu einem Konflikt: Ein UPL-Verein kann das Datum eines offiziellen Spiels 12 Tage vor dem Spiel erfahren, während der VAR-Antrag 14 Tage vor dem Spiel eingereicht werden muss, was es rechtlich unmöglich macht, den Antrag rechtzeitig zu stellen.

"Daher schlagen wir vor, auf einer Sitzung des UAF-Exekutivausschusses Änderungen zu prüfen und zu genehmigen und eine Frist für die Einreichung eines Antrags von sieben (7) Tagen vor dem Spiel festzulegen", erklärte Veres-Geschäftsführer Anton Nazaruk gegenüber dem Informationsdienst.

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