Das Exekutivkomitee des Ukrainischen Fußballverbandes hat eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Arbeit der Kammer zur Be

Bei einer Sitzung des Exekutivkomitees des Ukrainischen Fußballverbands am 2. September im Fußballhaus wurde eine Reihe von Beschlüssen bezüglich der Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten des UAF gefasst:

Foto: uaf.ua

1. Die neue Version der Regeln der Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten des Ukrainischen Fußballverbandes wurde genehmigt.

2. Die Höhe der obligatorischen Geldeinlage für die Erstellung der vollständigen Form der Entscheidung der UAF-Streitbeilegungskammer wurde in folgenden Beträgen festgelegt:

- in Streitfällen, bei denen der Gesamtwert der Forderungen (ohne die jährlichen Zinsen nach der Entscheidung) 5.000.000 (fünf Millionen) 00 Kopeken nicht übersteigt oder gleich ist

- für natürliche Personen - UAH 15.000 (fünfzehntausend) 00 Kopeken;

- für juristische Personen - UAH 30.000 (dreißigtausend) 00 Kopeken;

- bei Streitigkeiten, bei denen der Gesamtwert der Forderungen (ohne Berücksichtigung der jährlichen Zinsen nach dem Schiedsspruch) 5.000.000,00 UAH übersteigt - in Höhe von 50.000,00 UAH. 00 Kopeken.

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