Das Sportgericht (CAS) in Lausanne, das zuvor die Beschwerde des ehemaligen Fußballspielers Anatolij Tymoschtschuk gegen die Entscheidung des Disziplinarausschusses der UAF angenommen hatte, veröffentlichte die vollständige Fassung der Entscheidung in diesem Fall.
„Seine Titel hat der Beschwerdeführer vor vielen Jahren gewonnen, und das ist unbestritten. Unter diesen Umständen kann der Beschwerdeführer nicht seiner Titel beraubt werden, da es keine Anklagen oder Umstände in Bezug auf den Erwerb dieser Titel gab“, heißt es unter anderem in der Entscheidung des CAS.
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