Trotz der Tatsache, dass es noch kein endgültiges Urteil über den Dopingtest des ukrainischen Mittelfeldspielers Mykhailo Mudryk vom Londoner „Chelsea“ gibt, hat der Fußballer bereits mit den Vorbereitungen für ein mögliches Berufungsverfahren gegen seine Sperre begonnen.
Wie The Telegraph berichtet, hat der Ukrainer die Rechtsanwaltskanzlei „Morgan Sports Law“ engagiert, die in einer ähnlichen Situation zu Beginn dieses Jahres die Interessen des ehemaligen Mittelfeldspielers von Juventus Turin, Paul Pogba, vertreten hat.
Wir erinnern uns, dass der französische Fußballspieler im letzten Jahr einen Dopingtest auf Testosteron nicht bestanden hat und im Februar dieses Jahres mit einer 4-jährigen Sperre bestraft wurde, was die Standardstrafe für einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Regeln darstellt (eine ähnliche „Sperre“ wird auch Mudryk erhalten, wenn seine B-Probe ebenfalls positiv ausfällt).
Daraufhin hat die Kanzlei „Morgan Sports Law“ im Namen von Pogba Berufung vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne eingelegt und schließlich die Verkürzung der Sperre ihres Mandanten auf 18 Monate erreicht. Folglich wird Pogba bereits im März nächsten Jahres seine professionelle Fußballkarriere wieder aufnehmen können.